Brand­schutztüren / Fest­­stell­­anlagen

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Präventiver Brand­schutz in Ihrer Firma schützt Menschen und Sach­anlagen. Wir decken die Gefährdungen hinsichtlich Brand­gefahren in Ihrem Unternehmen auf und erarbeiten praxis­bezogene, vorsorgliche Brand­schutz­maßnahmen. Vom der Erstellung von Notfall- und Alarm­plänen über die Organisation von Evakuierungs­übungen bis zur Bestellung eines externen Brand­schutz­beauftragten.

Unser Leistungen im Brand­schutz:

  • Durchführung von individuellen Brand­schutz­beratungen
  • Durch­führung von Brand­schutz­begehungen
  • Erstellung und Aktualisierung der Brand­schutz­ordnung und Notfall- und Alarm­plänen
  • Erstellung von Flucht- und Rettungs­plänen
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichts­behörden, Feuer­wehren und den Feuer­versicherern
  • Ausbildung und Unterweisung von Brandschutz- und Evakuierungs­helfern
  • Durchführung von Räumungs- und Evakuierungs­übungen
  • Sichere Lösungen für den Brand­schutz

Wir bieten Ihnen das ganze Spektrum der betrieblichen Prävention.

Fest­stell­anlagen
Fest­stell­anlagen machen Brand­schutz­türen barriere­frei
Rauch- und Feuer­schutz­türen müssen geschlossen sein. Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Eine Fest­stell­anlage hebt die Pflicht von geschlossenen Türen auf. Fest­stell­anlagen garantieren das sichere Schließen von Türen im Brand­fall. Da sie komplexe Anlagen sind, ist es unbedingt notwendig, sie regel­mäßig zu warten.

KONTAKT

FEUER­SCHUTZ­TÜREN / RAUCH­SCHUTZ­TÜREN / BRAND­SCHUTZ­SCHIEBE­TORE

Feuerschutztüren

Was der Laie Brand­schutz­tür nennt, heißt im Fach­jargon Feuer­schutz­abschluss. Aufgabe eines Feuer­schutz­abschlusses ist es, ein Feuer aufzuhalten, d.h. seine Ausbreitung zumindest für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Der Einbau von Feuer­schutz­abschlüssen ist an manchen Stellen in Gebäuden vor­geschrieben, auch für den privaten Bau­herren (z.B. zwischen Wohn­haus und Garage). Wo, legt in Deutschland die jeweilige Landes­bau­ordnung fest. Bau­rechtliche Vorgaben regelt die DIN 4102, (zukünftig die EN 16034) die für Türen folgende Feuer­widerstands­klassen.

Feuer­schutz­abschlüsse dürfen niemals am Schließen gehindert werden. Wenn Gegen­stände wie zum Beispiel Keile die Tür offen halten, ist jeder Brand­schutz (und Versicherungs­schutz) zunichte.

Abgrenzung von Feuer­schutz­abschlüssen zu Rauch­schutz­türen: Feuer­schutz­abschlüsse sind keine Rauch­schutz­türen. Sie verhindern nur für eine definierte Zeit den Durch­tritt von Feuer, nicht von Rauch. Feuer­schutz­abschlüsse können aber zusätzlich zu ihrer originären Funktion als Rauch­schutz­türen ausgestattet werden.

Quelle: www.bau-wiki.de

PRÜFUNGEN / WARTUNG

Die Auswahl und Prüfung von Türen und Toren ist in den Technischen Regeln für Arbeits­stätten (ASR) A1.7 festgelegt. Diese beziehen sich auf alle Türen und Tore in Gebäuden und auf dem Betriebs­gelände sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen, die sich auf dem Gelände des Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftige im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Davon ausgenommen sind Türen und Tore von maschinellen Anlagen sowie Provisorien auf Bau­stellen. Alle diese Türen und Tore sind vor Inbetrieb­nahme, nach wesentlichen Änderungen und wieder­kehrend mindestens einmal jährlich auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei werden zum Beispiel die Schließ­kräfte und die Reversier­funktion kontrolliert. Das Sicher­heits­niveau wird durch die ASR A1.7 definiert. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden. Wir übernehmen für Sie die sicherheits­technische Prüfung gemäß ASR A1.7 von Automatik­türen, Brand­schutz­toren, Brand­schutz­türen, Garagen­toren, Hof­toren, Roll­toren, Schiebe­toren, Schiebe­türen und Schnell­lauf­toren.

Prüfungen von Feststellanlagen

Für die Wartung von Brand­schutz­türen ist umfangreiches Wissen rund um die gesetzlichen sowie normativen Vorgaben essentiell wichtig. Und genau aus diesem Grund sollte sie immer durch eine entsprechend qualifizierte Fach­kraft erfolgen.

Wartung soll vom Fach­mann kommen
Die ordnungs­gemäße Funktion muss jeder­zeit gewähr­leistet sein. Offen­sichtliche Mängel gilt es, so schnell wie möglich zu beseitigen. Zudem dürfen Änderungen, Umbauten oder Reparaturen nur beschränkt durchgeführt werden.

Wartungen sind grundsätzlich nach den Hersteller­angaben durch­zu­führen. Seit Bestehen der Bundes­republik Deutschland hat sich die normative Grundlage für die Herstellung und den Einbau von Feuer­schutz­türen mehrfach geändert.