Brandschutztüren / Feststellanlagen
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Präventiver Brandschutz in Ihrer Firma schützt Menschen und Sachanlagen. Wir decken die Gefährdungen hinsichtlich Brandgefahren in Ihrem Unternehmen auf und erarbeiten praxisbezogene, vorsorgliche Brandschutzmaßnahmen. Vom der Erstellung von Notfall- und Alarmplänen über die Organisation von Evakuierungsübungen bis zur Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten.
Unser Leistungen im Brandschutz:
- Durchführung von individuellen Brandschutzberatungen
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung und Notfall- und Alarmplänen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und den Feuerversicherern
- Ausbildung und Unterweisung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
- Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
- Sichere Lösungen für den Brandschutz
Wir bieten Ihnen das ganze Spektrum der betrieblichen Prävention.
Feststellanlagen
Feststellanlagen machen Brandschutztüren barrierefrei
Rauch- und Feuerschutztüren müssen geschlossen sein. Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Eine Feststellanlage hebt die Pflicht von geschlossenen Türen auf. Feststellanlagen garantieren das sichere Schließen von Türen im Brandfall. Da sie komplexe Anlagen sind, ist es unbedingt notwendig, sie regelmäßig zu warten.
FEUERSCHUTZTÜREN / RAUCHSCHUTZTÜREN / BRANDSCHUTZSCHIEBETORE
Was der Laie Brandschutztür nennt, heißt im Fachjargon Feuerschutzabschluss. Aufgabe eines Feuerschutzabschlusses ist es, ein Feuer aufzuhalten, d.h. seine Ausbreitung zumindest für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Der Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist an manchen Stellen in Gebäuden vorgeschrieben, auch für den privaten Bauherren (z.B. zwischen Wohnhaus und Garage). Wo, legt in Deutschland die jeweilige Landesbauordnung fest. Baurechtliche Vorgaben regelt die DIN 4102, (zukünftig die EN 16034) die für Türen folgende Feuerwiderstandsklassen.
Feuerschutzabschlüsse dürfen niemals am Schließen gehindert werden. Wenn Gegenstände wie zum Beispiel Keile die Tür offen halten, ist jeder Brandschutz (und Versicherungsschutz) zunichte.
Abgrenzung von Feuerschutzabschlüssen zu Rauchschutztüren: Feuerschutzabschlüsse sind keine Rauchschutztüren. Sie verhindern nur für eine definierte Zeit den Durchtritt von Feuer, nicht von Rauch. Feuerschutzabschlüsse können aber zusätzlich zu ihrer originären Funktion als Rauchschutztüren ausgestattet werden.
Quelle: www.bau-wiki.de
PRÜFUNGEN / WARTUNG
Die Auswahl und Prüfung von Türen und Toren ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.7 festgelegt. Diese beziehen sich auf alle Türen und Tore in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen, die sich auf dem Gelände des Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftige im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Davon ausgenommen sind Türen und Tore von maschinellen Anlagen sowie Provisorien auf Baustellen. Alle diese Türen und Tore sind vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei werden zum Beispiel die Schließkräfte und die Reversierfunktion kontrolliert. Das Sicherheitsniveau wird durch die ASR A1.7 definiert. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Prüfung gemäß ASR A1.7 von Automatiktüren, Brandschutztoren, Brandschutztüren, Garagentoren, Hoftoren, Rolltoren, Schiebetoren, Schiebetüren und Schnelllauftoren.
Für die Wartung von Brandschutztüren ist umfangreiches Wissen rund um die gesetzlichen sowie normativen Vorgaben essentiell wichtig. Und genau aus diesem Grund sollte sie immer durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft erfolgen.
Wartung soll vom Fachmann kommen
Die ordnungsgemäße Funktion muss jederzeit gewährleistet sein. Offensichtliche Mängel gilt es, so schnell wie möglich zu beseitigen. Zudem dürfen Änderungen, Umbauten oder Reparaturen nur beschränkt durchgeführt werden.
Wartungen sind grundsätzlich nach den Herstellerangaben durchzuführen. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat sich die normative Grundlage für die Herstellung und den Einbau von Feuerschutztüren mehrfach geändert.