Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
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Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes und des Personenschutzes.
Wir bieten Ihnen als herstellerunabhängiges Unternehmen einen 5-Punkte-Standard, damit in einem Brandfall die größtmögliche Sicherheit gewährleistet wird.
PLANUNG VON RAUCH- UND WÄRMEABZUGGERÄTEN
Seit Jahren steigt die Zahl der Brandfälle stetig an. Verlorene Dokumente, Arbeitsausfälle, oftmals leider auch Personenschäden sind die Folgen. Daher gilt, von vornherein Sicherheitsmaßnahmen zu treffen für den Fall der Fälle.
Werden mit natürlichen oder maschinellen Rauchabzugsanlagen im Brandfall raucharme Schichten erzeugt, unterstützen diese
- die Selbst- und Fremdrettung von Personen,
- Die Menschen können sehen und atmen.
- den Innenangriff der Feuerwehr,
- Die Feuerwehr kann sehen und sich schnell orientieren, retten und das Feuer bekämpfen.
- den Sachschutz,
- Eine Verringerung der Hitzebelastung und Rauchausbreitung schützt Gebäude und Einrichtungen.
- den Schutz gegen Betriebsausfälle.
- Schnelles Bekämpfen des Feuers reduziert die Gefahr von längeren Betriebsausfällen. Diese können in die Insolvenz führen.
Wir bieten Ihnen als herstellerunabhängiges Unternehmen einen 5-Punkte-Standard
- größtmögliche Sicherheit
- einsetzbar als Lichtquelle
- nutzbar als Lüftung
- nur bauaufsichtlich zugelassene Werkstoffe
- optimale nach Kundenwunsch orientierte Lösungen von der Beratung bis hin zur fachlichen kompletten Montage sowie die spätere jährliche Überprüfung ihrer Anlagen durch autorisierte Spezialisten
Wir planen, projektieren, berechnen und optimieren CO2-Anlagen gemäß den Bauauflagen bzw. Forderungen unter Einhaltung aktuell gültiger Normen und Vorschriften.
Die Ansteuerung der RWA-Auslösung erfolgt über einen Handauslösetaster und einen automatischen Melder, der die elektrische Steuer-Einheit auslöst. Eine optionale Aufschaltung an eine BMZ ist möglich.
MONTAGEN
Unser Fachpersonal ist darauf geschult, effizient zu arbeiten und die Montagearbeiten mit geringstmöglicher Störung durchzuführen.
WARTUNGEN
Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit einer eingebauten Rauchabzugsanlage zu gewährleisten und den Wert dieser Investition zu erhalten, ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung dieser ruhenden Sicherheitsanlage unverzichtbar. Die Wartung ist als eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben. Bei unterlassener Wartung drohen dem Bauherren oder Betreiber neben der Gefahr von Bußgeldern und der Betriebsschließung durch die Behörden auch der Verlust von Gewährleistungsansprüchen und nach einem Brandfall bei einem Versagen der NRA noch weitere zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.
AUSZUG AUS DER DIN 18232 TEIL 2
Kapitel 10.2 Wartung
Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA mit ihren Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und Ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.
Vom Betreiber ist zwischen diesen Wartungsintervallen mindestens eine in einem Prüfbuch zu dokumentierende Sichtkontrolle durchzuführen.
Anmerkung: Bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten sollen die Wartungsintervalle entsprechend verringert werden.
VDS/CEA-RICHTLINIE 4020
Abschnitt 12.2 Wartung
In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, müssen nach den Angaben des Errichters die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die Rauchschürzen, vorhandene Bauteile, die Zuluftöffnungen freigeben, sowie Energiezuleitungen und Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR FEUERVERSICHERUNGEN (AFB)
Im § 7 der AFB wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder sonst noch auferlegten und vereinbarten Vorschriften zu beachten. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen und sich von der Regulierungszusage befreien.
BAUHERR UND BETREIBER VON GEBÄUDEN MÜSSEN DEMNACH INSTALLIERTE RAUCH- UND WÄRMEABZUGSANLAGEN REGELMÄSSIG WARTEN LASSEN. SONST RISKIEREN SIE SOGAR DEN VERLUST IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES
WARTUNG VON RAUCH- UND WÄRMEABZUGSANLAGEN
Quelle: Auszug aus dem FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.
Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit einer eingebauten Rauchabzugsanlage zu gewährleisten und den Wert dieser Investition zu erhalten, ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung dieser ruhenden Sicherheitsanlage unverzichtbar. Die Wartung ist als eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben. Bei unterlassener Wartung drohen dem Bauherren oder Betreiber neben der Gefahr von Bußgeldern und der Betriebsschließung durch die Behörden auch der Verlust von Gewährleistungsansprüchen und nach einem Brandfall bei einem Versagen der NRA noch weitere zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.
Auszug aus der DIN 18232 Teil 2
Kapitel 10.2 Wartung
Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA mit ihren Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und Ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.
Vom Betreiber ist zwischen diesen Wartungsintervallen mindestens eine in einem Prüfbuch zu dokumentierende Sichtkontrolle durchzuführen.
Anmerkung: Bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten sollen die Wartungsintervalle entsprechend verringert werden.
VdS/CEA-Richtlinie 4020
Abschnitt 12.2 Wartung
In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, müssen nach den Angaben des Errichters die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die Rauchschürzen, vorhandene Bauteile, die Zuluftöffnungen freigeben, sowie Energiezuleitungen und Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.
Allgemeine Bedingungen für Feuerversicherungen (AFB)
Im § 7 der AFB wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder sonst noch auferlegten und vereinbarten Vorschriften zu beachten. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen und sich von der Regulierungszusage befreien.
Bauherr und Betreiber von Gebäuden müssen demnach installierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen regelmäßig warten lassen. Sonst riskieren sie sogar den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.
REPARATUREN
Fotos: Gesicherter Austausch eines Zylinders in einer Doppelklappe
SANIERUNGEN
Sanierungen führen wir bei allen Arten von Oberlichtern aus:
- Drahtglassanierungen (Sattellichtbändern oder Flachsanierungen an horizontalen Gebäudeseiten)
- PC-Plattentausch an Lichtbändern aller Hersteller
- Sanierung von Lichtkuppeln aller Hersteller auch mit RWA-Funktion
- Von Vorteil ist hier, wie auch bei den Lichtkuppeln, unsere Arbeit im RWA-Bereich. Hierdurch können alle Neuanschlüsse (pneumatisch, elektrisch) ebenfalls mit durchgeführt werden.
Dadurch dass unsere Leistungen herstellerunabhängig durchgeführt werden, bedeutet dies für den Kunden eine individuelle und extrem kostensparende Ausführung.
VORHER
NACHHER
AB- UND DURCHSTURZSICHERUNG FÜR RWA
ESSMANN AB- UND DURCHSTURZSICHERUNG (EAD) (STREIFEN/GITTERN)
Das Ab- und Durchsturzsicherungssystem EAD dient als Absturzsicherung (bei geöffneter und geschlossener) Lichtkuppel. Es kann bei allen ESSMANN Aufsetzkränzen bereits werkseits montiert oder aber als Nachrüstung eingesetzt werden.
Durch das innovative Falldämpfungssystem (IFS) wird die Aufprallenergie hervorragend absorbiert und die Unterkonstruktion weniger belastet. Bei werkseitiger Vormontage ist die Absturzsicherheit der Dachöffnung schon nach dem Einbau des Aufsetzkranzes gegeben. Das System bietet grundsätzlich die Sicherung direkt an der Absturzkante, so dass ein Abstürzen schon im Ansatz verhindert wird.
HDS-SCHUTZSYSTEM FÜR LICHTKUPPELN
Ein System mit mehrfachem Nutzen. Das HDS ist für alle Lichtkuppelgrößen erhältlich und stellt bei Anforderungen an Hagel-, Durchsturz- und Sonnenschutz die ideale Ergänzung dar.
- Höhere Hagelbeständigkeit für die darunter befindlichen Verglasungsflächen
- Idealer Schutz gegen die steigende Anzahl von Unwetterschäden
- Schutz von Personen gegen den Durchsturz
- erfüllt die primäre Anforderung der ASR A2.1 und ist somit durchsturzsicher
- minimiert Hitzestau und direkte Sonneneinstrahlung
SICHERHEITS- UND SCHUTZSYSTEME FÜR LICHTBÄNDER
ESSMANN Lichtbänder können mit zusätzlichen Sicherheitssystemen ausgestattet werden. Diese stellen beispielsweise den Schutz vor Hageldurchschlag sicher oder verhindern den Durchsturz von Personen.
Zu den Sicherheitssystemen gehört auch die Personen-Absturz-Sicherungskonsole (PAS) die durch ESSMANN Fachmonteure direkt am Lichtband installiert wird und zur Sicherung von Personen gegen den Absturz sowie als Rückhaltesystem genutzt werden kann.